Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und der Türkei werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen für vollständige/unvollständige Maschinen und Anlagen in der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) geregelt. Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen einer Maschine/Anlage unter anderem eine Risikobeurteilung erstellen, in der alle möglichen von der Maschine/Anlage ausgehenden Gefahren ermittelt werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, um die Gefahren zu vermeiden. Bei der Ermittlung der möglichen Gefährdungen müssen alle Lebensphasen der Maschine/Anlage berücksichtigt werden.
Bei der Beschreibung möglicher Schutzmaßnahmen müssen konstruktive Lösungen bevorzugt werden. Wenn diese nicht möglich oder nicht ausreichend sind, müssen sicherheitstechnische Einrichtungen verwendet werden. Vertretbare Restrisiken können mit Warnhinweisen in der Betriebsanleitung und Warnschildern an der Maschine/Anlage minimiert werden. Warnhinweise/Warnschilder dürfen jedoch nicht als Ersatz für konstruktive oder sicherheitstechnische Lösungen verwendet werden.
Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Risikobeurteilungen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Maschinenbaus. Sprechen Sie uns an.
Alle sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen unterliegen einer besonderen Nachweispflicht, ob sie ihren Beitrag zu einer ausreichenden Risikominderung sicher erfüllen können. Der Kennwert dafür ist der Performance Level (PL).
Mit dem in der Norm DIN EN ISO 13849 beschriebenen Verfahren wird für jedes Risiko der erforderliche Performance Level (PLr) bestimmt. Er wird nach der Schwere der möglichen Verletzung, der Häufigkeit des Auftretens und der Möglichkeit der Vermeidung ermittelt. Die sicherheitsbezogenen Bauteile zur Minderung des Risikos müssen in ihrer Kombination besser oder gleich dem erforderlichen Performance Level (PLr) sein, um eine ausreichende funktionale Sicherheit der Steuerung zu erreichen. Der Nachweis des geforderten und erreichten Performance Levels ist Bestandteil der internen Technischen Dokumentation und muss bei begründetem Verlangen vorweisbar sein.
Idealerweise werden diese Betrachtungen von Ihren Konstrukteuren durchgeführt, da sie detaillierte Kenntnisse der Realisierung der Steuerung voraussetzen. Das bedeutet allerdings, dass Ihre Konstrukteure die Anwendung der Norm DIN EN ISO 13849 und die Verwendung der im Markt erhältlichen Softwarewerkzeuge beherrschen.
Dies ist in der Regel neben dem üblichen Tagesgeschäft schwer umzusetzen. Wir führen gerne den Nachweis des erreichten Performance Levels für Sie durch. Alternativ ist eine Schulung der passende Einstieg zu diesem Thema für Ihre Konstrukteure.
Bei Fragen zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Produkte sind Konstrukteure und Entwickler oftmals unsicher. Die auf das Produkt anzuwendenden EU-Richtlinien und Normen machen zwar Vorgaben zum Konformitätsbewertungsverfahren, jedoch ist eine eindeutige Vorgehensweise nur selten zu erkennen.
Die häufigsten Fragen lauten: "Wo muss das CE-Zeichen angebracht werden?" und "Was muss in der Konformitätserklärung eingetragen werden?".
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung dieser Fragen und erstellen für Ihr Produkt die passende Konformitätserklärung.