Technische Redaktion

Betriebsanleitungen und andere produktbegleitende Unterlagen

Unsere praxiserfahrenen Technischen Redakteure aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik erstellen für Sie Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanleitungen u.v.m. aus allen Bereichen der Technik. Im Vorfeld der redaktionellen Arbeit wird ermittelt, für welche Zielgruppe das entsprechende Dokument erstellt werden soll. So ist die Verständlichkeit des Dokumenteninhalts gewährleistet.

Dabei werden die Vorgaben der EN 82079-1 "Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung" selbstverständlich berücksichtigt. Seit Oktober 2019 sind für den Maschinenbau bei der Erstellung von Betriebsanleitungen zusätzlich die Vorgaben der EN ISO 20607 "Sicherheit von Maschinen – Betriebsanleitung – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze" hinzugekommen. Sollten für Ihre Produkte besondere Vorgaben durch geltende C-Normen bestehen, werden diese vorrangig berücksichtigt.


Rechtssicher innerhalb der EU

Die EU hat Richtlinien zum Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Produkten erlassen, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in entsprechende Gesetze umgesetzt wurden. So ist in Deutschland für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ratifiziert worden. Diese Richtlinien regeln für alle Mitgliedstaaten der EU das Inverkehrbringen verschiedener Waren, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen.

Nachdem ermittelt wurde, welche EU-Richtlinien bzw. Verordnungen für Ihr Produkt zutreffend sind, können die anwendbaren rechtlichen Anforderungen aus den harmonisierten Normen und anderen technischen Spezifikationen ermittelt werden. Unsere Technischen Redakteure haben die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, um bei der Dokumentationserstellung eine größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.


Typ- und Variantenorientierung

Falls Ihr Produktportfolio strukturiert nach Typen und Varianten gegliedert ist, ist es ratsam, auch die Dokumentation modular aufzubauen. Dies erhöht die Wartbarkeit und die verbessert die Übersicht über ihre Originaldokumente und die davon abgeleiteten Übersetzungen.

Mit Hilfe eines Autoren- oder Redaktionssystems kann so eine hohe Arbeitserleichterung, Kosteneinsparung und Fehlervermeidung erreicht werden.

Wir untersuchen gerne ihr Produktportfolio in Hinblick auf Optimierungspotenzial durch Strukturierung.


Anlagendokumentation nach DIN Fachbericht 146

Sie liefern komplette Anlagen? Wie sieht die zugehörige Dokumentation aus?

Meistens wird je nach Größe der Anlage eine Vielzahl an Ordnern mit den Betriebsanleitungen der einzelnen Komponenten und weitere Unterlagen, wie Zeichnungen, Schemata, usw., zusammengestellt und dem Endkunden zur Verfügung gestellt.

Das reicht leider nicht! Wenn mehrere Maschinen steuerungstechnisch miteinander verknüpft sind, handelt es sich laut Maschinenrichtlinie um eine "Gesamtheit von Maschinen", umgangssprachlich auch Anlage genannt. Für den Hersteller/Inverkehrbringer heißt das, er muss das vollständige Konformitätsverfahren für die Gesamtanlage durchführen. Das bedeutet, er muss eine Risikobeurteilung mit einer Schnittstellenbetrachtung und eine Gesamtbetriebsanleitung erstellen. Zusätzlich muss ein Typenschild an der Anlage angebracht und eine Konformitätserklärung der Gesamtanlage erstellt werden.

Bei der Erstellung der Gesamtbetriebsanleitung helfen die einschlägigen Normen nur bedingt weiter, da diese auf die Anforderungen der Betriebsanleitungen für Einzelmaschinen ausgelegt sind. Wenn diese Anforderungen alle erfüllt werden sollen, wird der Dokumentationsaufwand erheblich überschritten und ist nicht akzeptabel.

An dieser Stelle hilft der DIN Fachbericht 146 "Technische Produktdokumentation – Betriebsanleitungen für Anlagen – Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten" weiter. Der Fachbericht ist zwar keine Norm aber er ist eine große Hilfe bei der Erstellung der Gesamtbetriebsanleitung und kann als "Stand der Technik" angesehen werden. Im Fachbericht ist unter anderem aufgelistet, welche Informationen in der Gesamtbetriebsanleitung enthalten sein müssen, welche integriert sein sollten und bei welchen nur auf andere Dokumente verwiesen wird. Somit kann der Dokumentationsaufwand auf ein "erträgliches Maß" reduziert werden.